Für die Ausschreibungen des Arbeitsprogramms 2026/2027 gab es eine Reihe von Änderungen. Unter anderem wurden die Antragsvorlagen angepasst.
Zusätzlich befinden sich noch einige Ausschreibungen aus dem Arbeitsprogramm 2025 im zweistufigen Verfahren. Die Vollanträge für die Ausschreibungen werden zum Teil erst 2026 eingereicht.
Die Überlappung der Antragstellungen aus den Programmjahren 2025 und 2026 sowie die Bereitstellung der Standardvorlagen haben zu vermehrten Anfragen geführt – insbesondere bezüglich der Vorlagen für Antragsformulare und der verschiedenen Versionen, die in den einzelnen Ausschreibungen verwendet werden sollen. Es gibt Abweichungen zwischen den Standardvorlagen und den Vorlagen im Einreichungssystem.
Hierzu gab es daher von der Europäischen Kommission folgende Hinweise:
- Auf verschiedene Programmbereiche angepasste Antragsvorlagen sind (zum Teil) nicht im Abschnitt "Referenzdokumente" des Teilnehmerportals der EU enthalten. Diese Vorlagen sind nur in der Einreichungsumgebung verfügbar, nachdem für die entsprechende Ausschreibung ein Antrag angelegt wurde.
- Einige Versionen der Antragsvorlagen sind spezifisch an ein Arbeitsprogramm geknüpft. Die Versionen von Teil B des Antragsformulars ab November 2025 beziehen sich speziell auf das Arbeitsprogramm 2026–2027 und können nicht für Ausschreibungen des Arbeitsprogramms 2025 verwendet werden. Auch die detaillierten Budgettabellen sind an das Jahr des Arbeitsprogramms und die entsprechende Version der Länderkoeffizienten geknüpft.
- Abgesehen von den oben genannten Ausnahmen ist die gültige Version einer Vorlage diejenige, die bei Eröffnung der Ausschreibung verfügbar ist. Bei zweistufigen Ausschreibungen ist dies (für beide Stufen) die Version, die zum Eröffnungsdatum der ersten Stufe verfügbar war.
- Im Falle spezifischer Ausschreibungsbedingungen (außergewöhnliche Seitenbegrenzungen, zusätzliche Kriterien oder Anforderungen) stellen wir möglicherweise angepasste Versionen der Vorlagen bereit, die speziell auf die jeweilige Ausschreibung zugeschnitten sind.
- Referenzdokumente dienen lediglich zu Informationszwecken. Bei Abweichungen gelten stets und ausschließlich die Vorlagen, die in der Einreichungsumgebung verfügbar sind.
Dies gilt für alle Antragsvorlagen: Teil B des Antragstemplates, detaillierte Budgettabellen (bei Lump-Sum-Anträgen), Anhänge.
Die im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlagen sind in der Regel am besten für die jeweiligen Ausschreibungen geeignet. Falls es Änderungen am Antragstemplate für die jeweilige Ausschreibung geben sollte, generiert das System automatisch einen Hinweis per E-Mail für bereits angelegte Anträge.
Weitere Informationen zum Anlegen eines Antrages finden Sie im IT-Wiki zur Antragseinreichung.
Eine Anleitung, wie die Vorlagen im Einreichungssystem heruntergeladen werden können, wird ebenfalls im IT-Wiki zur Verfügung gestellt.