Das Konsortium

Für einen erfolgreichen Projektantrag in der Verbundforschung müssen Sie ein überzeugendes Konsortium zusammenstellen,  mit dem alle Projektziele bestmöglich erreicht werden können.

Mehrere Menschen beiderlei Geschlechts, von denen nur die Unterarme sichtbar sind, mit übereinandergelegten Händen.

Adobe Stock / rangizzz

Ein überzeugendes Konsortium deckt das für den Projekterfolg benötigte Wissen und alle erforderlichen Kompetenzen ab. Exzellente Qualifikationen und Erfahrungen der Beteiligten sollten sich optimal ergänzen. Um die Anforderungen einer Ausschreibung ideal umzusetzen, ist es häufig wichtig, unterschiedliche Akteure – Forschung, Industrie, Politik, Zivilgesellschaft – in einem Konsortium zusammenzubringen.

Ein Konsortium besteht aus einer Einrichtung, die das Konsortium leitet, und Partnereinrichtungen. Viele Konsortien richten ergänzend noch ein beratendes Gremium mit externer Expertise ein oder arbeiten mit sogenannten Dritten zusammen. Jedes Projekt wird in Arbeitspakete gegliedert, die wiederum in Aufgaben unterteilt werden. Zusätzlich zur Projektleitung wird verteilt, welche Partnereinrichtung für welches Arbeitspaket beziehungsweise für welche Aufgabe verantwortlich ist. Die Partnereinrichtungen benennen diese Verantwortlichkeiten bereits im Antrag. Darüber hinaus arbeiten in einem Konsortium, je nach Größe, weitere Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter zusammen.

Idealerweise finden Sie Partnereinrichtungen für die Zusammenarbeit in einem Konsortium, indem Sie bereits bestehende Kontakte und Kooperationen nutzen. Um über Ihr Netzwerk hinaus Partner zu finden, können Sie die Empfehlungen für eine Partnersuche verwenden.

Erfahrungen mit EU-Projekten sind von Vorteil, zumindest bei den zentralen Personen innerhalb der Projektkoordination, sind aber keine Vorbedingung.

Formal müssen Konsortien zum Beispiel bei Projekttypen wie "Research and Innovation Actions" und "Innovation Actions" aus mindestens drei voneinander unabhängigen Einrichtungen aus drei EU-Mitgliedstaaten beziehungsweise zu Horizont Europa assoziierten Staaten bestehen. Davon muss mindestens ein Partner aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen. In der Regel sind Konsortien aber wesentlich größer. Die jeweilige thematische Nationale Kontaktstelle verfügt über Erfahrungswerte zur durchschnittlicher Projektgrößen.

Eine bestimmte geografische Verteilung der Partnereinrichtungen in einem Konsortium wird in der Regel nicht gefordert. Dennoch kann es von Vorteil sein, auf eine relativ ausgewogene Zusammenstellung zu achten. Voraussetzung für die Aufnahme als Projektpartner sollte immer sein, dass allen Partnereinrichtungen einen relevanten Beitrag innerhalb des Projekts übernehmen.

Ein Konsortium muss nachweisen, dass es die notwendigen Ressourcen – dies betrifft sowohl Personalkapazitäten als auch Infrastruktur, wie zum Beispiel Großgeräte, – zusammengeführt hat, damit alle Projektziele erreicht werden können.

Ein zentraler Punkt innerhalb der Projekte ist die Verwertung und Verbreitung von erzielten Ergebnissen. Sowohl die Interessen einzelner Partnereinrichtungen bezüglich der Nutzung von Ergebnissen als auch die Möglichkeiten der Verbreitung sind fester Bestandteil des Abstimmungs- und Planungsprozesses eines Konsortiums.

Die Zusammenarbeit innerhalb des Konsortiums wird im Konsortialvertrag, dem Binnenvertrag eines Verbundprojekts, geregelt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten zur Antragstellung in Horizont Europa sowie zur Partnersuche.