Im Oktober 2026 hat der Europäische Rechnungshof zwei Berichte im Zusammenhang mit Horizont Europa bzw. Horizont 2020 vorgelegt:
Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2025
Der Europäische Rechnungshof hat am 8. Oktober 2026 seinen Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2025 veröffentlicht. Er bestätigt die Zuverlässigkeit der EU-Jahresrechnung, stellt jedoch weiterhin erhebliche Fehler bei der Ordnungsmäßigkeit der EU-Ausgaben fest. Die geschätzte Gesamtfehlerquote stieg leicht von 3,6 Prozent im Vorjahr auf 3,8 Prozent.
In der Haushaltsrubrik "Binnenmarkt, Innovation und Digitales" lag die geschätzte Fehlerquote bei 2,9 Prozent und damit oberhalb der Wesentlichkeitsschwelle von 2 Prozent. Bei den geprüften Forschungsausgaben waren insbesondere fehlerhaft abgerechnete Personalkosten eine wesentliche Fehlerquelle. Trotz der Vereinfachungen unter Horizont Europa stellte der Europäische Rechnungshof gegenüber Horizont 2020 keine wesentlichen Verbesserungen bei der Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben fest.
Darüber hinaus untersuchte der Europäische Rechnungshof die Pauschalförderung (Lump Sums) unter Horizont Europa. Dabei stellte er Schwächen bei der Prüfung der beantragten Projektbudgets sowie teilweise unklare Beschreibungen von Arbeitspaketen und Ergebnissen fest. Dies erschwere die Überprüfung der ordnungsgemäßen Projektdurchführung. Der Europäische Rechnungshof empfiehlt daher insbesondere eine konsequentere Budgetprüfung und klarere Vorgaben für Kürzungen bei nur teilweise abgeschlossenen Arbeiten. Die geprüften Anträge stammten allerdings aus der Zeit vor neueren Verbesserungen der Kommissionsleitlinien.
Mit Blick auf Horizont Europa 2028–2034 unterstreichen die Ergebnisse die Bedeutung weiterer Vereinfachungen bei gleichzeitiger Sicherstellung einer wirksamen Finanzkontrolle. Insbesondere bei der Ausweitung der Pauschalförderung dürften die Qualität der Budgetprüfung, eindeutig definierte Arbeitspakete und transparente Kontrollverfahren eine wichtige Rolle spielen.
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Sonderbericht "EU-Fördermittel für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit"
Am 15. Oktober 2026 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof den Sonderbericht "EU-Fördermittel für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit". Darin untersucht der Europäische Rechnungshof die Wirksamkeit marktnaher Fördermaßnahmen im Programmschwerpunkt "Führende Rolle der Industrie" von Horizont 2020 und leitet daraus Empfehlungen für die Ausgestaltung von Horizont Europa 2028–2034 und des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) ab.
Der Europäische Rechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass die Förderung bislang nicht ausreichend auf Projekte mit hohem Innovations- und Skalierungspotenzial ausgerichtet war. Insbesondere der Übergang von Forschungsergebnissen zur Markteinführung und Skalierung wurde unzureichend unterstützt. Zudem fehlte eine systematische Erfassung der langfristigen Auswirkungen der Förderung auf die Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der geförderten Unternehmen.
Mit Blick auf die geplante enge Verknüpfung von Horizont Europa und ECF empfiehlt der Europäische Rechnungshof, marktnahe Fördermaßnahmen stärker auf höhere Technologie-Reifegrade auszurichten und den Übergang von der Forschung zur kommerziellen Nutzung sowie Verbreitungsmaßnahmen gezielt zu unterstützen. Hierzu sollten Projekte mit hohem Markt- und Skalierungspotenzial systematisch identifiziert und durch anschließende Fördermaßnahmen unterstützt werden. Darüber hinaus fordert der Europäische Rechnungshof eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von KMU sowie eine verbesserte langfristige Erfolgskontrolle mit Bewertung der Auswirkungen der EU-Forschungsförderung auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Innovationskapazität der Teilnehmer an Horizont Europa. Die Empfehlungen sollen insbesondere in die Programmgestaltung und Umsetzung ab 2028 einfließen.
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