Hohe Fehlerquoten bei Horizont 2020 und Kritik an Lump-Sum-Verfahren

Die Implementierung von Horizont-2020-Projekten erfolgt häufig fehlerhaft. Die meisten Fehler passieren bei der Abrechnung von Personalkosten. Dies ist eines der Ergebnisse des Jahresberichts 2022 des Europäischen Rechnungshofs.

Die Implementierung von Horizont-2020-Projekten erfolgt häufig fehlerhaft. Die meisten Fehler passieren bei der Abrechnung von Personalkosten. Dies ist eines der Ergebnisse des am 5. Oktober 2023 veröffentlichten Jahresberichts 2022 des Europäischen Rechnungshofs. Die Prüfer bemängelten außerdem die Verfahren bei der Festsetzung von Budgets von pauschal geförderten Projekten (lump-sum).

Fehler bei der Verausgaben von Mitteln über Horizont 2020

Bei der Überprüfung der Ausgaben durch die Europäische Kommission stellte sich zum wiederholten Male heraus, dass die Ausgaben im Programm Horizont 2020 eine Hauptfehlerquelle darstellen. Auf Grundlage einer Stichprobe von 127 Projekten ermittelte der Europäische Rechnungshof eine durchschnittliche Fehlerquote von 2,7 %. Dieser Wert liegt weiterhin über der avisierten Zielmarke von 2 %. Die Hauptfehlerquelle bilden nicht-zuwendungsfähige Personalkosten (69 %), gefolgt von Abrechnungsfehlern bei den direkten Kosten wie zum Beispiel Mehrwertsteuer, Reisen und Geräte (19 %) sowie Fehlern bei der Vergabe von Unteraufträgen (7 %).

Die häufigsten Fehler bei der Ermittlung der korrekten Personalkosten waren:

  • Fehler bei der Ermittlung des Stundensatzes
  • Fehler bei der Zeiterfassung
  • Missachtung der doppelten Obergrenze (double ceiling)

Generell stellten die Prüfer fest, dass unerfahrene Teilnehmer am Rahmenprogramm häufiger Fehler machen. Sie kritisierten außerdem, dass die Qualität der Prüfbescheinigungen (Certificate on the Financial Statement, CFS) häufig nicht allen Anforderungen genüge.

Kritik an den Verfahren zur Festsetzung von Pauschalen (lump-sum)

Der Europäische Rechnungshof prüfte zudem die Verfahren zur Festlegung der Budgets von Lump-Sum-Projekten. Die Prüfer kamen zu dem Schluss, dass diese nicht den Anforderungen entsprechen, die aus der Haushaltsordnung erwachsen. Nach Ansicht der Prüfer geht aus den Begutachtungen nicht hervor, dass die Projekte den allgemeinen Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Effektivität entsprechend umgesetzt werden.