Japan beteiligt sich an Horizont Europa

Die Verhandlungen über das Abkommen waren bereits 2025 abgeschlossen worden. Bis zur formellen Unterzeichnung galt in der Zwischenzeit eine Übergangsregelung.

Mit der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens am 30. Juli 2023 haben die Europäische Union und Japan den Weg zur Beteiligung Japans an Horizont Europa freigemacht. Durch das Abkommen kann Japan an der Säule II von Horizont Europa zu denselben Bedingungen teilnehmen wie die EU-Mitgliedstaaten. Die Verhandlungen über das Abkommen waren bereits am 22. Dezember 2025 abgeschlossen worden. Bis zur formellen Unterzeichnung galt in der Zwischenzeit eine Übergangsregelung, die es japanischen Einrichtungen bereits ab Anfang 2026 ermöglichte, Anträge einzureichen und wie förderfähige Einrichtungen aus einem assoziierten Land behandelt zu werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

Eine Übersicht über den jeweiligen Stand der Assoziierungen zu Horizont Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.