Sonderbericht 23/2022 des Europäischen Rechnungshofs zu Synergien 2014-20 ist erschienen

"Synergien zwischen Horizont 2020 und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden noch nicht voll ausgeschöpft" lautet der Titel und die Zusammenfassung des Sonderberichts.

"Synergien zwischen Horizont 2020 und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden noch nicht voll ausgeschöpft" lautet der Titel und die Zusammenfassung des Sonderberichts.

Der Rechnungshof untersuchte, ob

  • die Schaffung von Synergien durch Regelungen und Verordnungen begünstigt wurde;
  • die Zusammenarbeit auf EU- und nationaler Ebene für die Schaffung von Synergien ausreichend war;
  • die Europäische Kommission über geeignete Daten und Überwachungsinstrumente verfügte, um potenzielle Synergien zu ermitteln und zu fördern;
  • die Europäische Kommission den Kapazitätsaufbau nationaler/regionaler Verwaltungen ausreichend unterstützte.

Der Rechnungshof stellte zum Teil erhebliche Mängel in der Umsetzung fest, zum Beispiel in der Abstimmung zwischen den für Forschung und Innovation zuständigen Ressorts oder im Kapazitätsaufbau der regionalen Verwaltungen, um Synergien besser zu nutzen. Der Bericht gibt aber auch Empfehlungen, wie die Ansätze besser zu gestalten sind.

Hinweis: Der Rechnungshof hat den Zeitraum 2014 bis 2020 untersucht. Im aktuellen Rahmenprogramm Horizont Europa sind bereits verschiedene Veränderungen vorgenommen worden.

Zur deutschen Fassung des Berichts