Beteiligungsfähigkeit von Drittstaaten an CSA-Maßnahmen

Die Veröffentlichung des Arbeitsprogramms 2023-24 hat zu Fragen bezüglich der Beteiligungsfähigkeit von Drittstaaten an CSA-Maßnahmen geführt. Grundsätzlich gilt: Horizont Europa ist offen für die Beteiligung von Einrichtungen aus der ganzen Welt.

Die Veröffentlichung des Arbeitsprogramms 2023-24 hat zu einigen Fragen bezüglich der Beteiligungsfähigkeit von Drittstaaten an CSA-Maßnahmen geführt. Grundsätzlich gilt: Horizont Europa ist offen für die Beteiligung von Einrichtungen aus der ganzen Welt. Beteiligungsfähigkeit bedeutet jedoch nicht Förderfähigkeit. Förderfähig sind Partner aus EU-Mitgliedstaaten, assoziierten Staaten sowie aus Ländern mit niedrigen und mittleren Einkommen. Alle anderen Einrichtungen können nur als assoziierte Partner – ohne Förderung – beteiligt werden. Bei den Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) in Horizont Europa gibt es eine zusätzliche Einschränkung: Partner aus Drittstaaten mit niedrigem oder mittleren Einkommen können nur dann eine Förderung erhalten, wenn sie im jeweiligen Ausschreibungstext (topic) als teilnahmeberechtigt ausgewiesen sind. Ohne einen entsprechenden Zusatz bei den Zuwendungsfähigkeitskriterien können auch diese Partner ebenso wie alle anderen Drittstaaten nur als assoziierte Partner teilnehmen. CSA-Maßnahmen können übrigens als Einzelfördermaßnahmen von einer Einrichtung allein oder im Konsortium durchgeführt werden.

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