Horizont Europa hat das Ziel, die internationale Zusammenarbeit erheblich zu stärken. Mit dem dadurch geschaffenen Zugang zu Talenten, Wissen und weltweiten Märkten sollen globale Herausforderungen bewältigt und die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen erreicht werden.
Es bietet viele Möglichkeiten, mit Partnern aus anderen Ländern zusammenzuarbeiten. Einrichtungen aus Drittstaaten können in einem Konsortium mit Forschenden aus den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten teilnehmen. Die internationale Zusammenarbeit ist in fast allen Programmbereichen möglich, soweit die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind.
Assoziierung zu Horizont Europa
Länder, die sich zu Horizont Europa assoziieren, zahlen Beiträge zum Rahmenprogramm und ihre Einrichtungen können wie die EU-Mitgliedstaaten an den Projekten teilnehmen.
Folgende Länder können sich zu Horizont Europa assoziieren:
- Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind,
- Beitrittsländer, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer,
- und Länder, die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen.
- Erstmalig in Horizont Europa können sich auch nicht europäische Länder zum Rahmenprogramm assoziieren. Sie müssen dafür folgende Kriterien erfüllen:
- Sie weisen gute Kapazitäten in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation vor.
- Sie zeigen Engagement für eine regelbasierte, offene Marktwirtschaft einschließlich eines fairen und gerechten Umgangs mit geistigen Eigentumsrechten, unterstützt durch demokratische Institutionen.
- Sie tragen aktiv dazu bei, das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen ihrer Bürger zu verbessern.
Die Europäische Kommission aktualisiert regelmäßig die Liste der zu Horizont Europa assoziierten Staaten.
Drittstaaten
Auch Einrichtungen aus nicht zu Horizont Europa assoziierten Drittstaaten können sich in vielen Bereichen des Rahmenprogramms in Konsortien mit Partnern aus den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten beteiligen, soweit die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind. Ein Konsortium muss aus mindestens drei von einander unabhängigen Einrichtungen bestehen, die aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten kommen. Davon muss eine Einrichtung ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Einrichtungen aus Drittländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen sind in Horizont Europa förderfähig. In Ausnahmefällen können auch Einrichtungen aus sonstigen (industrialisierten) Drittstaaten für eine Förderung in Fragen kommen, wenn:
- das Land laut Arbeitsprogramm ausnahmsweise förderfähig ist oder
- die Europäische Kommission der Auffassung ist, dass ihre Teilnahme für die Projektdurchführung unerlässlich ist.
Schweiz
Am 20. Dezember 2024 bestätigten die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und die Präsidentin der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Viola Amherd, den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über ein umfassendes Abkommen zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz. Dieses Paket umfasst die Programme Horizont Europa, Euratom, Digital Europe (DEP) und die Forschungsinfrastruktur ITER sowie Erasmus+.
Die Schweiz soll ab 2025 vollständig in Horizont Europa, Digital Europe und Euratom eingebunden werden, vorbehaltlich der Unterzeichnung und Validierung des entsprechenden Abkommens durch beide Seiten. Übergangsregelungen ermöglichen es schweizerischen Antragstellenden jedoch bereits ab Anfang 2025, an den Ausschreibungen dieser Programme teilzunehmen. Die Beteiligung an ITER ist ab 2026 und an Erasmus+ ab 2027 vorgesehen.
Weitere Informationen für die Schweiz
Weitere Informationen zur Teilnahme und Förderfähigkeit der Schweiz
Nationale Kontaktstellen Schweiz