Open Science und Open Data

Offene Wissenschaft ist ein Grundsatz von Horizont Europa, der durch einen freien Zugang zu Forschungsergebnissen und durch den Austausch von Wissen und Daten eine bessere Wissenschaft ermöglichen soll. Ein Element von Open Science ist Open Access.

Eine nur ausschnittsweise dargestellte Peson trägt ein Tablet aus dem Publikationen herausspringen.

Adobe Stock / mickyso

Im Rahmen des digitalen Wandels ergeben sich neue Wege und Möglichkeiten für die Beschaffung, Speicherung, Archivierung, Auswertung, Reproduzierbarkeit und Verbreitung von Forschungsergebnissen und -daten. Die Wege und Möglichkeiten entwickeln sich kontinuierlich weiter und verändern die wissenschaftliche Arbeitsweise und Kommunikation grundlegend.

Durch Open Science sollen die Chancen der Digitalisierung optimal genutzt werden. Es gilt, noch bestehende Hürden für einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen abzubauen. Eine offene Wissenschaft strebt nach mehr Transparenz, einem effizienten Wissensaustausch und besseren Möglichkeiten zur Qualitätssicherung wissenschaftlicher Arbeit. Außerdem soll der Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft erleichtert werden.

Open Science betrifft ein breites Spektrum von Handlungsfeldern. Neben dem freien Zugang zu Publikationen (Open Access) und der Erleichterung des Zugangs zu Forschungsdaten zählen dazu zum Beispiel auch die Weiterentwicklung wissenschaftlicher Bewertungsverfahren, die Förderung professioneller Expertise im Umgang mit Forschungsdaten sowie die Weiterentwicklung von Citizen Science.

Open-Access-Publikationen

Open Access bedeutet freier und kostenloser Online-Zugang zu wissenschaftlichen Informationen. Open Access kann wissenschaftliche Publikationen und Forschungsdaten umfassen.

In Horizont Europa müssen wissenschaftliche Publikationen aus den Projekten unter Open-Access-Bedingungen frei zugänglich gemacht werden. Spätestens mit Erscheinungsdatum der Publikation muss eine maschinenlesbare Kopie der publizierten Version oder des endgültigen, von Experten begutachteten Manuskripts in einem vertrauenswürdigen Repositorium abgelegt werden und unmittelbar freier Zugang dazu gewährt werden. In Horizont Europa gibt es keine Embargofrist.

Forschende können weiterhin in kostenpflichten Fachzeitschriften publizieren, solange parallel zur Veröffentlichung eine Kopie in einem frei zugänglichen Repositorium abgelegt wird. Erstattungsfähig sind in Horizont Europa allerdings nur Kosten für Open-Access-Publikationen in reinen Open-Access-Zeitschriften. Die Kosten für eine Publikation in einer Hybrid-Zeitschrift, die nur auswählte Artikel im Open Access veröffentlicht, sind nicht förderfähig.

Welche Lizenzen (zum Beispiel CC BY 4.0) für den Zugang zur Publikation und den Metadaten zu gewähren sind, ist in Anhang 5 Artikel 17 der Finanzhilfevereinbarung erläutert.

Open Data

Open Data beinhaltet das Recht zum freien Zugang zu Forschungsdaten und zur Wiederverwendung von digitalen Forschungsdaten.

Die Begünstigten sind angehalten, mit ihren Forschungsdaten verantwortungsvoll umzugehen und sich beim Umgang mit Daten an die FAIR-Grundsätze (findable, accessible, interoperable, re-usable) zu halten. Sie müssen einen Datenmanagementplan erstellen, den sie regelmäßig im Projektverlauf aktualisieren.

Die Forschungsdaten aus einem Projekt müssen so früh wie möglich und im Rahmen der im Datenmanagementplan gesetzten Fristen in einem vertrauenswürdigen Repositorium abgelegt werden. Anhang 5 Artikel 11 der Finanzhilfevereinbarung legt fest, mit Hilfe welcher Lizenzen freier Zugang zu gewähren ist. Darüber hinaus sind über das Repositorium Informationen zu den Tools und Instrumenten bereitzustellen, die für die Validierung der Ergebnisse erforderlich sind.

Zu den Metadaten der Forschungsdaten ist ebenfalls nach den FAIR-Grundsätzen freier Zugang zu gewähren. Dabei müssen folgende Informationen enthalten sein: Datensatz inklusive Beschreibung, Ablagezeitpunkt, Autor, Ort und Embargo (Sperrfrist, in denen die Publikationen nach Veröffentlichung in einer Zeitschrift noch nicht frei online gestellt werden dürfen und die von den Verlagen vorgeben wird). Ferner müssen das Förderprogramm Horizont Europa, der Projektname, das Akronym, die Projektnummer, die Lizenzbestimmungen sowie der Persistent Identifier und wenn möglich die Einrichtung genannt werden.

Der Grundsatz der Europäischen Kommission zu Open Data lautet: "As open as possible, as closed as necessary!". Deshalb gibt es hier, anders als bei Publikationen, die Möglichkeit von einem freien Zugang zu Forschungsdaten abzusehen.

Die Begünstigten können sich gegen Open Data entscheiden, wenn berechtige Gründe dagegensprechen. Hierzu zählen auch die kommerzielle Nutzung und Verwertung der Daten. Von Open Access (freiem Zugang zu den Daten) kann auch abgesehen werden, wenn dies den wettbewerbsrechtlichen Interessen der EU widerspricht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Projektteilnehmer ihre Forschungsergebnisse zunächst schützen oder verwerten. Weiterhin können Vertraulichkeits- oder Sicherheitsverpflichtungen sowie das Datenschutzrecht oder sonstige nationale oder internationale Bestimmungen gegen einen freien Zugang zu den Daten sprechen.

Wird ein freier Zugang nur für einen Teil, nicht für alle Daten gewährt, ist im Datenmanagementplan zu erläutern, welche Gründe beziehungsweise Interessen gegen die Veröffentlichung bestimmter Daten sprechen.

Die Kosten für das Datenmanagement wie zum Beispiel für Speicherplatz, Datenverarbeitung und Datenerhalt sind nach den allgemeinen Kriterien der Finanzhilfevereinbarung förderfähig.

Horizon Results Platform

Falls die Projektergebnisse innerhalb eines Jahres nach Projektende noch nicht verwertet wurden, müssen die Partner die Horizon Results Platform nutzen und versuchen, auf diesem Weg Interessenten zu finden, die die Ergebnisse verwerten.