Beteiligungsregeln

Die Voraussetzung für eine Teilnahme an Horizont Europa sind in den sogenannten Beteiligungsregeln festgeschrieben. Diese sind auch die Grundlage für die Finanzhilfevereinbarungen zwischen der Europäischen Kommission und den Projektpartnern.

Man sieht einen Teil eines Bürotisches. Links im Hintergrund arbeitet ein Mann an einem Laptop. Von rechts vorne wird ihm ein Dokument mit Paragraphensymbol gereicht.

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Teilnahmevoraussetzungen

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Unabhängig von ihrem Sitz können an Horizont Europa alle Rechtsträger und internationale Organisationen teilnehmen. Ein Rechtsträger besitzt eine Rechtspersönlichkeit und kann im eigenen Namen Rechte in Anspruch nehmen und Pflichten unterworfen sein. Als Rechtsträger bezeichnet man natürliche Personen und juristische Personen. Eine juristische Person ist eine nach nationalem Recht, Unionsrecht oder internationalem Recht gegründete Organisation. Beispiele für juristische Personen sind Unternehmen (auch kleine und mittlere), Forschungseinrichtungen, Universitäten und Fachhochschulen.

Mindestteilnahmevoraussetzungen

Abgesehen von den unten genannten Einzelfördermaßnahmen wenden sich die Fördermaßnahmen von Horizont Europa an Konsortien. Bei den Forschungs- und Innovationsmaßnahmen und bei den Innovationsmaßnahmen muss das Konsortium aus mindestens drei Rechtsträgern bestehen, von denen jeder seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat hat. In der Regel muss dabei mindestens einer der Rechtsträger seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben. Ausnahmen davon können im Arbeitsprogramm von Horizont Europa vorgesehen sein.

Bei den folgenden Einzelfördermaßnahmen ist die Teilnahme eines Rechtsträgers ausreichend:

Das Arbeitsprogramm kann für bestimmte Maßnahmen die Teilnahme auf Rechtsträger mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat beschränken.

Wer ist förderfähig?

Rechtsträger sind förderfähig, wenn sie ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem assoziierten Land haben. Einrichtungen aus nicht assoziierten Drittstaaten tragen die Kosten ihrer Teilnahme in der Regel selbst.

Einrichtungen aus Drittländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen und in Ausnahmefällen auch Einrichtungen aus sonstigen (industrialisierten) Drittstaaten können für eine Förderung in Fragen kommen, wenn:

  • das Land im Arbeitsprogramm genannt wird oder
  • die Europäische Kommission der Auffassung ist, dass die Teilnahme für die Projektdurchführung unerlässlich ist.