Finanzhilfevereinbarung

Die Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) ist der Vertrag zwischen der Europäischen Kommission, beziehungsweise der jeweiligen EU-Agentur, die das Projekt verwaltet, und den Projektpartnern. Sie besteht aus einer Kernvereinbarung und Anhängen.

Mit einem Füllfederhalter wird ein Dokument unterschrieben.

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Zur Vereinfachung gibt es in Horizont Europa ein sogenanntes Corporate Model Grant Agreement, das heißt eine Musterfinanzhilfevereinbarung für alle EU-Förderprogramme. Sie ersetzt die circa 40 Modellvereinbarungen, die bisher für EU-Förderprogramme verwendet wurden.

Die Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) umfasst eine Kernvereinbarung mit rechtlichen und finanziellen Regelungen zur Abwicklung der Projekte. Für die Kernvereinbarung gibt es ein Masterdokument (Masterfile), das gemäß spezifischer Anforderungen auf Programmebene, Ausschreibungsebene und auf Ebene der einzelnen Finanzhilfe (Grant) angepasst werden kann.

Der Kernvereinbarung wird ein Datenblatt vorangestellt, das alle wichtigen Informationen zum jeweiligen Projekt auf einen Blick enthält. Dort werden der maximale Betrag der Finanzhilfe, die Kostenarten, die Beiträge, die Zusammensetzung des Konsortiums, der Zeitplan für die Berichterstattungen und die Zahlungen sowie Informationen zu Zertifikaten (wie zum Beispiel Schwellenwerte für Auditzertifikate) angeführt.

Zusätzlich zur Kernvereinbarung gibt es verschiedene Anhänge, die im Detail weiter unten aufgeführt sind.

Kernvereinbarung

  • Allgemeine rechtliche und finanzielle Regelungen

Anhänge:

  • Anhang 1: Projektbeschreibung (Antrag)
  • Anhang 2: Veranschlagtes Projektbudget
  • Anhang 2a: Zusätzliche Informationen zu Stückkosten (Unit Costs) und Beiträgen
  • Anhang 3: Beitrittsformulare der Partner
  • Anhang 3a: Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung bei verbundenen Unternehmen
  • Anhang 4: Muster für den Finanzbericht (Financial Statement)
  • Anhang 5: Programmspezifische Regelungen

Die aktuellen Vertragsunterlagen finden Sie im Funding & Tenders Portal.

Abschluss der Finanzhilfevereinbarung

Die Finanzhilfevereinbarung wird abgeschlossen, indem der Koordinator und die Europäische Kommission sie im Portal elektronisch unterzeichnen. Der Koordinator ist die das Projekt koordinierende Einrichtung. Die weiteren Partner des Konsortiums treten der Finanzhilfevereinbarung bei, indem sie das Beitrittsformular (Anhang 3 der Finanzhilfevereinbarung) unterzeichnen.

Inkrafttreten der Finanzhilfevereinbarung

Die Finanzhilfevereinbarung tritt gemäß Artikel 44 des Grant Agreements in Kraft, sobald sie vom Koordinator oder der Europäischen Kommission unterschrieben ist. In der Regel wird die letzte Unterschrift von der Kommission geleistet.

Start des Projektes

Der Projektstart und die Dauer des Projektes werden in der Finanzhilfevereinbarung in Artikel 4 des Grant Agreements definiert. Wenn nichts anderes geregelt ist, ist Projektstart der erste Tag des Monats, der auf das Inkrafttreten der Finanzhilfevereinbarung folgt.

Geltendes Recht

Die Finanzhilfevereinbarung wird nach dem Recht des Landes, in dem die zuständige Generaldirektion der Europäischen Kommission sitzt, geschlossen. Für die Mehrzahl der Projekte des Rahmenprogramms gilt deshalb belgisches Recht.