Innovationsorientierte Öffentliche Beschaffung – PCP und PPI

Öffentliche Einrichtungen geben EU-weit im Durchschnitt jährlich 15 bis 19 Prozent ihres Bruttoinlandprodukts für den Einkauf von Gütern aus. Horizont Europa stellt Fördergelder für die grenzüberschreitende Beschaffung von Innovationen bereit.

Drei kleine Pappkartons mit dem schematisierten Aufdruck eines Einkaufswagens liegen vor einem verschwommenen Hintergrund.

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Innovationen brauchen Beschleuniger

Deutschland und die EU brauchen Beschleuniger, damit Innovationen den Sprung auf den Markt schaffen. Das öffentliche Beschaffungswesen kann hierbei ein Wegbereiter sein: durch die Nachfrage nach Innovationen können öffentliche Einrichtungen bedarfsorientierte Lösungen ausschreiben und als Erstanwender für Innovationen fungieren. Unternehmen können auf diesen Markt der Nachfrager reagieren und ihre innovativen Produkte bedarfsgerecht entwickeln oder anbieten.

Die Europäische Kommission hat in Horizont Europa zwei spezialisierte Förderinstrumente für  Einkaufskonsortien entwickelt, um die vorkommerzielle Entwicklung und den Einkauf von innovativen Produkten und Lösungen in die Praxis zu bringen. Diese werden thematisch zugeordnet in den Fach- Arbeitsprogrammen in Horizont Europa ausgeschrieben:

  • In Netzwerkprojekten (Coordination and Support Action – CSA) bereiten in der öffentlichen Beschaffung Tätige eine gemeinsame EU-weite Ausschreibung vor. Sie evaluieren in internationalen Konsortien, welche Innovationen für ihre ähnlichen Bedarfe sinnvoll sein könnten. Ergänzend finden Marktrecherchen und -konsultationen statt, um den Stand der Technik für innovative Produkte oder Lösungen zu erkunden.
    Die EU-Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Vernetzungskosten, plus eine 25-Prozent-Pauschale.
     
  • Projekte der vorkommerziellen Auftragsvergabe (Pre-Commercial Procurement – PCP) dienen zur Entwicklung von Lösungen oder Produkten, die am Markt noch nicht verfügbar sind. Dabei schreibt das internationale Beschaffer-Konsortium ein dreistufiges Forschungsprojekt aus (Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung und -test). Mehrere Unternehmen können parallel ihre Forschungs- und Entwicklungsleistungen bedarfsgerecht und nachfrageorientiert entwickeln. Nach kritischen Meilensteinen werden die verschiedenen Ansätze evaluiert und die Zahl der Anbieter verringert.
    Die EU- Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der Beschaffungskosten für die nachfrageorientierte Entwicklung innovativer Lösungen. Maximal 30 Prozent der EU-Förderung können für Koordinierungs- und Netzwerkarbeiten kalkuliert werden (Personal- und Sachkosten zuzüglich 25 Prozent Overhead-Kosten).
     
  • Das dritte Förderinstrument ist der Einkauf von innovativen Produkten oder Lösungen (Public Procurement of Innovative Solutions – PPI).
    Die EU-Förderung beträgt maximal 50 Prozent der Beschaffungskosten für die innovative Lösung oder das innovative Produkt. Maximal 50 Prozent der EU-Förderung können für Koordinierungs- und Netzwerkarbeiten kalkuliert werden (Personal- und Sachkosten zuzüglich 25 Prozent Overhead-Kosten).

Die drei Instrumente können aufeinanderfolgend beantragt werden, sofern passende Ausschreibungen verfügbar sind. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.

Es handelt sich um Verbundprojekte, in denen europäische Konsortien aus öffentlichen Beschaffern gemeinsam an einer Lösung mit europäischem Mehrwert arbeiten.

Die EU-Kontaktstelle innovative Beschaffung berät Sie gern! Auf der Website www.koinno-bmwi.de/eu-foerderung finden Sie auch weitere Informationen zur Wirkungsweise und ausgeschriebenen Themen.