Als Forschungsinfrastrukturen werden größere Forschungseinrichtungen bezeichnet, die sich durch bestimmte Merkmale von anderen Forschungseinrichtungen abheben. Sie können entweder an einem einzelnen Standort angesiedelt oder über mehrere Standorte verteilt sein. Die Einrichtungen sind für Mindestlaufzeiten von 10 bis 20 Jahren konzipiert. Sie werden entweder von einzelnen oder von mehreren Mitgliedstaaten betrieben. Die Hauptlast der Kosten für Investitionen und Betrieb tragen die jeweils beteiligten europäischen Staaten.
Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der EU fördert die Entwicklung einer kohärenten europäischen Landschaft von Forschungsinfrastrukturen. Dazu unterstützt es die Mitgliedstaaten dabei, europäische Forschungseinrichtungen vorzubereiten und einzurichten und die nationalen Einrichtungen zu koordinieren und zu nutzen. Außerdem unterstützt es Querschnittsaufgaben wie offene Forschungsdaten und Forschungsnetze.
Die Mitgliedstaaten ihrerseits kooperieren im Europäischen Strategieforum für Infrastrukturen (European Strategy Forum on Research Infrastructures, ESFRI). Europäische Konsortien bewerben sich mit ihrem Antrag für eine Forschungsinfrastruktur "bottom-up" zur Aufnahme in die ESFRI Roadmap, die regelmäßig fortgeschrieben wird.
Unter Horizont Europa sind ausschließlich solche Aktivitäten förderfähig, die einen Beitrag dazu leisten, in Europa Forschungsinfrastrukturen von Weltrang bereitzustellen und diese den besten Forschenden aus Europa und darüber hinaus zugänglich zu machen. Gefördert wird auch die Nutzung bestehender Forschungsinfrastrukturen, einschließlich jener, die aus Europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanziert werden. Ziel muss jeweils sein, das Potenzial der Forschungsinfrastruktur weiterzuentwickeln und den wissenschaftlichen Fortschritt und die Innovation voranzubringen sowie eine offene und exzellente Wissenschaft zu ermöglichen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Nationalen Kontaktstelle Forschungsinfrastrukturen (NKS FIS).