Gutachterinnen und Gutachter in Horizont Europa

Einmal selbst in die Rolle des Begutachtenden zu schlüpfen – das wird von vielen Antragstellenden als perfekte, enorm lehrreiche Hilfestellung für eigene Anträge empfunden. Das Peer-Review-Verfahren in Horizont Europa ermöglicht diese Erfahrung.

Drei Personen, zwei Frauen und ein Mann, sitzen nebeneinander an einem Tisch. Die in der Mitte sitzende Frau blickt lächelnd zu einem im Vordergrund verschwommen sichtbaren Mann.

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Es besteht ein großer Bedarf an qualifizierten, unabhängigen Expertinnen und Experten, da Anträge auf Projektförderung in Horizont Europa mittels Peer-Review-Verfahren begutachtet werden. Die Europäische Kommission hat eine Datenbank eingerichtet, in der sich potenzielle Gutachterinnen und Gutachter registrieren können. Ein Eintrag ist während der gesamten Laufzeit von Horizont Europa möglich. Folgende formale Kriterien müssen erfüllt sein:

  • ein hohes Maß an Fachwissen;
  • mindestens ein Hochschulabschluss;
  • Verfügbarkeit für gelegentliche, mehrtägige Einsätze.

Gutachterinnen und Gutachter werden aufgrund ihrer Kompetenzen, Erfahrungen und Kenntnisse, die für die jeweilige Ausschreibung erforderlich sind, ausgewählt. Neben diesen grundlegenden Voraussetzungen werden weitere Aspekte berücksichtigt: So soll bei der Auswahl von Begutachtenden ebenfalls auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern, auf die geografische Vielfalt sowie auf eine ausgeglichene Verteilung aus den verschiedenen Sektoren (wie Hochschule, Industrie, gegebenenfalls Organisationen der Zivilgesellschaft etc.) geachtet werden.

Gutachterinnen und Gutachter sind grundsätzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet und Interessenskonflikte dürfen nicht bestehen. Die Bestellung von Begutachtenden unterliegt der Rotation. Für die Begutachtung wird ein Vertrag unterzeichnet und eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Sich in die Datenbank einzutragen, ist grundsätzlich empfehlenswert. Der Zeitaufwand ist überschaubar, die Registrierung sollte aber sorgfältig durchgeführt werden. Zum Beispiel sollte bei "Keywords" und "Expertise" die Begriffe der fachlich passenden Ausschreibungen verwendet werden, da die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter über eine Stichwortsuche erfolgt.

Die Europäische Kommission ist dazu berechtigt – soweit angemessen, gerechtfertigt und transparent – Expertinnen und Experten unabhängig von einer Registrierung in der Datenbank für eine Begutachtung zu benennen. Bei der Begutachtung von Anträgen für den Europäischen Forschungsrat (ERC) ist der Wissenschaftliche Rat des ERC, unterstützt von der ERC-Exekutivagentur, dafür verantwortlich, Gutachterinnen und Gutachter zu benennen.

Die Europäische Kommission veröffentlicht in der Regel jährlich die Namen der Personen, die als Gutachterinnen und Gutachter Projekte im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation evaluiert haben. Diese Listenfinden Sie unter "Expert Names" im Funding & Tenders Portal.

Weitere Informationen zur Antragstellung in Horizont Europa finden Sie auf den Seiten zum Antrag.