Europäische Partnerschaftsinitiativen für Forschung und Innovation

Europäische Partnerschaften für Forschung und Innovation sollen den Europäischen Forschungsraum (EFR) weiterentwickeln, die Fragmentierung der Forschungs- und Innovationslandschaft überwinden sowie Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördern.

Mehrere Personen beiderlei Geschlechts sitzen um einen Tisch und haben ihre Hände auf dem Tisch übereinandergelegt. Von den Personen wird nur der Oberkörper gezeigt, der Fokus des Bildes liegt auf den Händen.

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Europäische Partnerschaften sind Initiativen, bei denen sich die Europäische Kommission sowie private und / oder öffentliche Partner verpflichten, die Entwicklung und die Implementierung eines Forschungs- und Innovationsprogramms gemeinsam zu unterstützen.

Die Partnerschaftsinitiativen leisten einen wesentlichen Beitrag, um politische Prioritäten der EU umzusetzen, beispielsweise den Grünen Wandel, die europäische Digitalisierung oder die Pandemievorsorge. Der strategische Ansatz unter Horizont Europa dient einer verbesserten Koordination der Partnerschaften untereinander sowie dem Zusammenspiel mit anderen Instrumenten im Rahmenprogramm. Darüber hinaus sollen die Partnerschaften in Bezug auf Teilnehmerkreis, Aktivitäten und Ergebnisse offener und transparenter werden.

Die neue Struktur der europäischen Partnerschaftslandschaft soll die Forschungs- und Innovationslandschaft vereinfachen und rationalisieren. Sie ist ausdrücklich "Impact"-orientiert, das heißt die angestrebten oder bereits erzielten Ergebnisse und Auswirkungen der Partnerschaften für Forschung und Innovation stehen besonders im Vordergrund.

Formate der Europäischen Partnerschaften

Die Europäischen Partnerschaften unter Horizont Europa gliedern sich in drei Typen. Diese unterscheiden sich hauptsächlich in der Form ihrer Umsetzung beziehungsweise in ihrer rechtlichen Grundlage:

  • Ko-finanzierte Europäische Partnerschaftsinitiativen bieten der europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine gemeinsame Forschungsagenda zu erarbeiten und diese in anteilig finanzierten Ausschreibungen und zusätzlichen Aktivitäten gemeinsam durchzusetzen. An den ko-finanzierten Partnerschaften sind EU-Mitgliedstaaten sowie assoziierte Staaten und Drittstaaten beteiligt, wobei Forschungsförderer und andere öffentliche Behörden den Kern des jeweiligen Konsortiums bilden.
  • Ko-programmierte Europäische Partnerschaftsinitiativen sind vertraglich geregelte öffentlich-private Partnerschaften (ähnlich den bisherigen vertraglichen Öffentlich-Privaten-Partnerschaften, contractual Public-Private Partnerships, cPPPs). In ko-programmierten Partnerschaften erarbeiten öffentliche und private Partner eine gemeinsame Forschungsagenda. Diese wird im Unterschied zu den ko-finanzierten Partnerschaften nicht durch ein Konsortium ausgeschrieben, sondern durch Ausschreibungen in den Arbeitsprogrammen von Horizont Europa umgesetzt.
  • Institutionalisierte Europäische Partnerschaftsinitiativen sind die bekannten Maßnahmen nach Artikel 185 und 187 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities, KICs) des Europäisches Innovations- und Technologieinstituts (European Institute of Technology and Innovation, EIT). Sie verfügen über eine eigene Rechtsgrundlage in Übereinstimmung mit der rechtlichen Basis des EU-Forschungsrahmenprogramms und benötigen zur Implementierung einen Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission.

  • Maßnahmen nach Artikel 185 werden im Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen, das heißt im Mitentscheidungsverfahren durch Rat und Parlament. Die beteiligten Partner sind öffentliche Partner (EU-Mitgliedstaaten sowie assoziierte Staaten und Drittstaaten) und beschließen die Umsetzung eines gemeinsamen Förderprogramms.
  • Maßnahmen nach Artikel 187 werden über eine Verordnung des Rates implementiert. Die beteiligten Partner (öffentliche sowie private Partner) beschließen dabei ebenfalls, ein einziges gemeinsames Förderprogramm aufzulegen und dies zusammen zu finanzieren und umzusetzen.
  • Die KICs werden in Übereinstimmung mit der EIT-Verordnung und der strategischen Innovationsagenda (SIA) des EIT implementiert. Sie sollen Qualifikationsdefizite beheben und wurden bereits im Rahmen von Horizont 2020 eingerichtet. Wichtige Partner in den EIT-KICs sind Hochschulen, Forschungsorganisationen, Unternehmen und andere Interessengruppen.

Die institutionalisierten Partnerschaften sind in Bezug auf ihre Implementierung die komplexeste Variante der Partnerschaften. Sie werden nur dann umgesetzt, wenn andere Teile des Programms Horizont Europa, einschließlich anderer Formen Europäischer Partnerschaften (ko-finanziert oder ko-programmiert), die Ziele nicht erreichen können.

Übersicht über die Europäischen Partnerschaften

Die Festlegung der zukünftigen Europäischen Partnerschaften ist ein integraler Bestandteil des strategischen Planungsprozesses von Horizont Europa. Dadurch wird die Übereinstimmung mit den Prioritäten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation gewährleistet. Die Europäischen Partnerschaften werden von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und in einem Prozess mit den Mitgliedstaaten ausgewählt und implementiert. Die aktuelle Liste der identifizierten Partnerschaften ist im Annex 7 des Dokumentes "Orientations towards the First Strategic Plan for Horizon Europe" aufgeführt. Die Vorschläge zu Arbeitsplan, Ressourcen und weiteren Inhalten der Europäischen Partnerschaften werden im Sinne von Offenheit und Transparenz auf der Webseite der Europäischen Kommission veröffentlicht.