Unteraufträge

Unteraufträge sind ausgelagerte Dienstleistungen für kleinere Teile der Projektarbeiten, die nicht zu den Kernaufgaben der geförderten Teilnehmenden gehören. Bei ihrer Vergabe muss das jeweilige nationale Vergaberecht beachtet werden.

Unterauftragnehmer (Subcontractors) sind Externe, die nicht zum Konsortium gehören und nach Artikel 6.2.B der Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) einen kleinen Teil der inhaltlichen Projektarbeiten (Action Tasks) aufgrund eines Vertrages für einen oder mehrere Zuwendungsempfänger erbringen. Grundsätzlich müssen Kernaufgaben, das heißt in erster Linie die Forschungsarbeit des Projektes, von den geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst ausgeführt werden und dürfen nicht als Unterauftrag vergeben werden.

Damit die Kosten für Unteraufträge in Horizont Europa förderfähig sind, müssen sie im Arbeitsplan (Anhang 1 zur Finanzhilfevereinbarung) aufgeführt, beschrieben, budgetiert und begründet werden (Artikel 6.2.B Finanzhilfevereinbarung).

Bei der Vergabe von Unteraufträgen muss nach bestem Preis-Leistungsverhältnis ausgewählt werden. Alle Einrichtungen dürfen Unteraufträge nur nach einem transparenten, fairen und unparteiischen Verfahren unter Beachtung der einrichtungsintern üblichen Vergaberichtlinien erteilen. Unzulässig sind Unterauftragsvergaben zwischen den verschiedenen Beteiligten des Projekts. Auch die Aufgaben der Koordinatorin beziehungsweise des Koordinators nach Artikel 7 b der Finanzhilfevereinbarung dürfen nicht an einen Unterauftragnehmer vergeben werden. Auch Unteraufträge zwischen Zuwendungsempfängern und mit ihnen verbundenen Stellen sind in der Regel unzulässig.

Abgrenzung Unteraufträge – Dienstleistungen (Services)

Im Gegensatz zu Unteraufträgen sind Dienstleistungen (Services) gemäß Artikel 6.2.C.3 der Finanzhilfevereinbarung sonstige, nicht inhaltliche Zuarbeiten (keine Action Tasks) zum Projekt. Sie können im Projekt auch dann abgerechnet werden, wenn sie vorher nicht im Antrag geplant und in der Budgettabelle aufgeführt worden sind. Beispiele für solche, meist geringfügigen Aufgaben sind Catering, Druck von Flyern, Übersetzungen etc. Ob ein Unterauftrag geringfügige Aufgaben umfasst, ist nach qualitativen und nicht nach quantitativen Maßstäben zu beurteilen. Informieren Sie sich dazu auch auf der Seite "Anschaffungskosten für andere Güter, Arbeiten und Dienstleistungen" .